Barmenia-Allee 1
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Wuppertal
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Agentur suchenDie Wohngebäudeversicherung sichert im Basis-Schutz das gesamte Gebäude mit seinen Bestandteilen (z. B. Fenster, Türen, Heizung usw.) einschließlich der Fundamente, Grund- und Kellermauern versichert. Darüber hinaus ist das Zubehör (z. B. Antennen, Markisen, Alarmanlagen, Überdachung) und die Verkleidungen (z. B. Schindelverkleidung) im Versicherungsschutz enthalten.
Feuer | Schäden z. B. durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder hierdurch verursachte Schäden durch Rauch, Ruß oder Löschwasser | |
Feuer-Nutzwärme | z. B. Kaminbrand oder Brandschäden am überhitzten Ölbrenner der Heizungsanlage | |
Sengschäden | z. B. Schäden durch glimmende Zigarettenasche, glühende Kohlestücke oder durch die Hitze von Beleuchtungskörpern | |
Blitz | Schäden am Dach, am Balkon oder elektrischen Leitungen durch direkten Blitzschlag | |
Sturm | mindestens Windstärke 8 | |
Hagel | z. B. Schäden an Hausfassade oder Dach durch Hagelschlag | |
Leitungswasser | z. B. Schäden am Mauerwerk und an Böden durch auslaufendes Wasser nach einem Rohrbruch | |
Wasser aus Aquarien und Wasserbetten | z. B. Schäden am Gebäude durch auslaufendes Wasser |
Photovoltaikanlagen sowie zugehörige Installationen |
z. B. Solarmodule, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter etc. |
Klima-, Wärmepumpen-, und Solarheizungsanlagen |
z. B. auch Schäden durch wärmetragende Flüssigkeiten |
Verkleidung an den Außenwänden | z. B. Schindeln oder Schieferplatten |
Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung |
Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten | bis zu 10 % der Versicherungssumme, mind. 25.000 EUR | |
Dekontamination von Erdreich | bis zu 10 % der Versicherungssumme | |
Mehrkosten auf Grund von behördlichen Wiederaufbaubeschränkungen |
bis zu 10 % der Versicherungssumme (z. B. Mehrkosten, die entstehen, weil z. B. die bisherigen Elektroinstallationen nicht mehr den behördlichen Anforderungen entsprechen) | |
Mietausfall | bis 12 Monate; ohne gewerblich genutzte Räume |
Unterversicherungsverzicht (UVV) bedeutet, dass die Barmenia im Schadensfall auf das Recht verzichtet, Versicherungssumme und tatsächlichen Versicherungswert gegenüberzustellen.
Damit Unterversicherungsverzicht vereinbart werden kann, muss die Versicherungssumme wie folgt ermittelt werden: